Friedhofsysteme

 

 

Grabkammersysteme / Modularer Grabkammer-Gewölbebausatz

ACKERMANN OEKOTEC
Modularer Grabkammer-Gewölbebausatz
für die Sanierung von Einzelgräbern

Überfüllte Friedhöfe brauchen schlanke Lösungen
Die Mitarbeiter von Ackermann OEKOTEC sind mit der modernen Praxis des Friedhofbetreibers vertraut und wissen um seine Probleme. Die besten Ideen sind meistens simpel –unsere Lösung für beengte Standorte ist einfach, günstig, schnell und effizient:
Der modulare Gewölbebausatz ist flexibel einsetzbar und dabei äußerst preiswert. Das Teilesystem besteht aus verschiedenen, leicht handhabbaren Bauelementen. Es kann vom eigenen Friedhofspersonal eingebaut werden. Sämtliche Bausatzfertigteile sind aus Leichtbeton LB25 mit Ziegelsplittzuschlag gefertigt. Die Produktion der Bauteile unterliegt einer Qualitätsüberwachung nach der DIN-ISO 9001.

Nach Aushub der Grabstelle mit ortsüblichen Ausmaßen wird die tragende Basisfläche des Bausatzes durch T förmige abstandsgerecht eingesetzte Fundamentbalken aufgebaut. Entlang der Grabwände werden Seitenteile in den Stufenfalz der Fundamentbalken eingestellt. Bei stark rollierenden Böden werden die Stirnseiten des Grabes zusätzlich durch Stirnplatten gestützt. Neue Bestattungsformen, in anderen Ländern aus welchen Gründen auch immer schon längst angewandt, werden bevorzugt gewünscht.
 
Nach erfolgter Bestattung wird der verbleibende Hohlraum mit einer Boden-Matrix verfüllt, die Deckenelemente werden aufgesetzt und das Grab nach oben ausgebaut und mit Erde überdeckt.

Der Einsatz des Bausatzes gewährleistet eine dauerhafte Standsicherheit der Grabstelle. Bei der Nachfolgebestattung ist der Personal- und Zeitaufwand gegenüber konventioneller Wiederbestattung deutlich reduziert. Aufgrund des geringen Gewichtes der Teilstücke können erschwert zugängliche Grabstellen, ohne jeglichen Einsatz von Maschinen langfristig gesichert werden. In Kombination mit der Bodenmatrix wird in einem derart stabilisierten Hohlraum eine rasche Humifizierung auf natürlichem Wege herbeigeführt.

Gefährdete und eventuell sanierungsbedürftige Einzelgräber oder Teilflächen eines historisch gewachsenen friedhofs können nach der durchgeführten Meliorationsmaßnahme in ihrer Funktion erhalten bleiben.


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